Erweitertes Budget
Das erweiterte SKOS-Budget kommt zur Anwendung bei der Berechnung von Beiträgen durch nicht unterstützte Personen, beispielsweise Eltern (Elternbeitrag), Konkubinatspartner/-innen (Konkubinatsbeitrag), Verwandte (Verwandtenunterstützung) oder nicht unterstützte Personen, die im gleichen Haushalt leben (Entschädigung für die Haushaltsführung).
Neben den Positionen eines Bedarfsbudgets für unterstützte Personen, können weitere Ausgabepositionen berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise Unterhaltszahlungen sowie Zahlungen für Steuern, Schulden, Pfändungen, Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen, sofern die betroffenen Personen nachweisen, dass sie diese Leistungen tatsächlich erbringen.