Erweitertes Budget

In einem erweiterten Budget können Ausgaben aufgenommen werden, die in einem Bedarfsbudget einer Sozialhilfe nicht berücksichtig sind. 

Das erweiterte Budget wird angewendet, wenn finanzielle Ansprüche gegenüber Dritten abzuklären sind. Es wird unter anderem bei der Berechnung eines Elternbeitrags, einer Entschädigung für die Haushaltsführung und eines Konkubinatsbeitrags eingesetzt. 

Nebst den Ausgabepositionen des Grundbedarfs (GBL), Wohnkosten und situationsbedingten Leistungen (SIL), die wie für den Bedarf einer unterstützten Person berechnet werden, können weitere Positionen berücksichtigt werden, beispielsweise Unterhaltszahlungen und Zahlungen von Steuern, Schulden, Pfändungen, Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen, sofern die betroffenen Personen den Nachweis erbringen, dass sie diese Leistungen auch tatsächlich einbezahlen.

In den SKOS-Richtlinien ist die Anwendung eines erweiterten SKOS-Budgets in einer Praxishilfe ausführlich erklärt.