Unterschiede Anordnung, Auflage und Massnahme
In der Sozialhilfepraxis werden die Unterschiede nicht immer trennscharf angewendet. Im Allgemeinen können die Begriffe wie folgt unterschieden werden:
Anordnung: Eine Anordnung ist eine durch Gesetz der Verwaltungsakt an eine unterstützte Person gerichtete Weisung, ein bestimmtes Verhalten (= Handlung, Duldung, oder Unterlassung) zu befolgen, weil andernfalls Massnahmen als Rechtsfolge eintreten.
Anordnungen sind in den Sozialhilfegesetzen geregelt. Es sind diejenigen Pflichten, die für alle gleichermassen gelten. Sie werden daher auch als grundlegende Pflichten bezeichnet.
Auflage: Eine Auflage ist in der rechtlichen Bedeutung eine besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten. Im Verwaltungsrecht ist es die belastende Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt. In der Sozialhilfe sind es die besonderen Bedingungen, die eine Person einhalten und erfüllen muss, damit sie Sozialhilfeleistungen erhält. Dies kann die Verpflichtung zur Stellensuche sein oder die, für sein Kind eine angemessene Betreuung zu organisieren.
Massnahme: Eine Massnahme ist ein einheitliches hoheitliches Handeln. Hoheitliches Handeln ist das Handeln eines übergeordneten Organs gegenüber einer untergeordneten Person. So wird von einem Sozialhilfeorgan beispielsweise eine Integrationsmassnahme realisiert oder eine Sanktion angeordnet und ausgeführt. Die Zustimmung der unterstützten Person ist wünschenswert, aber nicht Bedingung.