Bearbeitung einer Fallanamnese

Der Begriff Anamnese bedeutet «Erinnerung» und stammt ursprünglich aus dem Griechischen. Er wird als Begriff für ein systematisches Verfahren zum Erfassen und Dokumentieren von relevanten Daten verwendet. Zweck der Erfassung von Daten in einem Aufnahmeverfahren ist die Klärung einer Notlage und Zielsetzung der unterstützten Personen. Im laufenden Sozialhilfebezug dient sie einer Zusammenfassung aller relevanten Daten.

Eine Fallanamnese im Fliesstext hat gegenüber einer Checkliste einige Vorteile. Insbesondere bei einer Fallübergabe informiert sie umfassend über den aktuellen Verfahrensstand. 

Das Erfassen einer Fallanamnese ist zunächst aufwändig. In Folge stellt sich jedoch der Effekt ein, dass sie nur bei Veränderungen angepasst werden muss und jederzeit verfügbar ist, was eine grosse Entlastung für die laufende Fallführung bedeutet.

Steht eine Fallanamnese mit vorbereiteten Textbausteinen zur Verfügung, ist sichergestellt, dass keine Abklärungen ausgelassen werden. 

Nebst den Abklärungen über die Zuständigkeit, Bedürftigkeit und Subsidiaritäten, macht die Fallanamnese Handlungsfelder sichtbar, die für die persönliche Hilfe und die beruflichen und sozialen Ziele wichtig sind.

  • Was ist die Ursache der Notlagen?

  • Welche Notsituationen gab es bereits in der Vergangenheit?

  • Mit welchen Massnahmen wurden vergangene Notlagen behoben?

  • Mit welchen Massnahmen kann die aktuelle Notlage abgewendet werden?

  • Welche Voraussetzungen verhindern oder erschweren die Behebung der Notlage?

  • Welche Ziele sind für die Behebung notwendig und erreichbar?

Ergänzungen

Ergänzungen

Vorgehensvorschlag: Liegt ein Antrag auf Hilfe vor, setzt die Arbeit mit der Fallanamnese ein. Alle Textbausteine werden zunächst mit hinterlegter Farbe markiert. Alle vorliegende Informationen werden in die Fallanamnese übernommen. Von bearbeiteten Textbausteinen wird die hinterlegte Farbe entfernt. Nicht zutreffende Textbausteine werden gelöscht. Sind alle Informationen  in die Fallanamnese übernommen, ist an den noch mit Farbe markierten Textbausteinen erkennbar, welche Informationen noch fehlen oder nicht relevant sind.

Sind alle markierten Stellen entfernt, ist die Fallanamnese abgeschlossen und die Verfügung kann vorbereitet werden. Relevante Textbausteine können direkt in den Sachverhalt einer Verfügung übertragen werden; vgl. Kapitel Textbausteine für Aufnahmeentscheid

Die Fallanamnese kann in ein Verlaufsprotokoll eingebunden werden und bietet eine gute Grundlage und Übersicht für die weitere Fallführung.