Pflichten und Auflagen

In der Sozialhilfe bestehen verschiedene Pflichten, die einzuhalten sind.

Die grundlegenden Pflichten (= Anordnungen) sind in den kantonalen Gesetzen geregelt und gelten für alle antragstellenden und unterstützten Personen; vgl. Kapitel Pflichten der unterstützten Personen. Einige dieser Pflichten sind bereits während der Sachverhaltsabklärung zur Prüfung des Anspruchs auf Sozialhilfeleistungen zu erfüllen. Sie werden in der Regel bei der Antragstellung mittels eines Merkblatts eröffnet, das von der antragstellenden Person zu unterzeichnen ist. 

Auch Sozialhilfeorgane haben Pflichten zu erfüllen; vgl. Kapitel Pflichten der Sozialhilfeorgane.

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SKOS-Merkblatt

Arbeitsinstrumente der Sozialhilfe

SKOS-RL, Kapitel A.4.1

Unterstützte Personen (Rechte und Pflichten)

SKOS-RL, Kapitel A.4.2

Sozialhilfeorgane (Pflichten)

SKOS-RL, Kapitel F.1

Auflagen