Prüfung eines Schwelleneffekts
Das Zusammenspiel von Sozialhilfeleistungen, Erwerbseinkommen und Steuern kann zu sogenannten Schwelleneffekten führen. Ein negativer Schwelleneffekt tritt nach SKOS-Richtlinien ein, wenn es trotz Erhöhung des Erwerbs- oder Renteneinkommens zu einer Verringerung des effektiv verfügbaren Einkommens kommt. Das verfügbare Einkommen ist jener Betrag, der einem Haushalt nach Abzug der Fixkosten und der Steuern noch zur Verfügung steht.
In Kapitel C.2 Abs. 3 (Anspruchsvoraussetzungen) und D.2 Erläuterungen c Skos (EFB und Schwelleneffekte) ist empfohlen, bei der materiellen Grundsicherung situationsbedingte Auslagen (SIL) und Zulagen/Zuschüsse, z.B. Einkommensfreibetrag (EFB) und Integrationszulage (IZU), zu berücksichtigen um Schwelleneffekte zu vermeiden.
Welche situationsbedingte Leistungen (SIL) bei der Berechnung für die Aufnahme und das Ende einer Sozialhilfeunterstützung zu berücksichtigen sind, ist in den kantonalen Rechtsgrundlagen geregelt.