Fallübergabe
Fallübergaben erfolgen sowohl innerhalb einer Gemeinde als auch zwischen Gemeinden.
Zieht eine unterstützte Person an einen neuen Wohnort, erkundigt sich die zuständige Fachperson der Sozialhilfe am neuen Wohnort in der Regel über den bisherigen Fallverlauf und fordert Dokumente ein, beispielsweise Verfügungen und Abrechnungen.
Liegt die Einverständniserklärung der betroffenen Person zur Auskunftserteilung und Akteneinsicht vor, werden auf Anfrage die relevanten Informationen und Unterlagen an die neue Wohngemeinde weitergegeben.