Abschnitte einer Beendigung

Ein Verfahren wird mit Entscheid (Verfügung/Beschluss) beendet. Dies kann beispielsweise eine Entscheidung auf Ablehnung, Nichteintreten, Eintreten (= Aufnahme) oder Einstellung (= Abschluss) betreffen; vgl. Kapitel Verfügung.

Es kommt vor, dass eine Person von sich aus ihr Gesuch zurückzieht; vgl. Kapitel Rückzug eines Sozialhilfeantrags.

Für die Beendigung eines Verwaltungsverfahrens sind verschiedene Handlungsschritte zu vollziehen, einige sind in den folgenden Kapiteln näher erklärt.