Grundausstattung für ein Kind bei Geburt
Die Grundausstattung für ein Kind bei Geburt, beispielsweise für Kleider oder Kinderwagen, können den weiteren SIL nach Kapitel C.6.8 Abs. 1 Skos (Weitere SIL) zugeordnet werden. In diesen Bereich fallen auch weitere im Zusammenhang mit der Geburt stehenden Leistungen, wie etwa Brustpumpe oder besondere Massnahmen als Folge einer Geburt; vgl. Kapitel Geburtsvorbereitungskurs.
In einigen Gemeinden wird von den Eltern erwartet, dass sie eine Erstausstattung für ein nächstes Kind zurücklegen. In den Unterstützungsrichtlinien der Stadt Basel (URL) ist beispielsweise in Kapitel 11.6 festgehalten, dass bei Erstgeborenen die Ausstattung mit einer Pauschale von 800 Franken (inkl. Kinderwagen) zu entschädigen ist. Auslagen für weitere Babys und Kosten für Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildung, Brustpumpe, Säuglingswaage etc. sind nach Bedarf zu berücksichtigen.
Anschaffungen für Mobiliar im Zusammenhang mit einer Geburt, beispielsweise für ein Kinderbett, gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL) nach Kapitel C.6.6 Abs. 1 Skos (Wohnen und Umzug) und werden zusätzlich im Rahmen der Pauschale für Mobiliar vergütet.
Liegt ein Antrag vor, ist er innert einer angemessenen Frist zu beurteilen. Zunächst sind alle möglichen Leistungsträger abzuklären. Dazu gehören beispielsweise kostenlose Angebote von Freunden und Verwandten, preiswerte oder kostenlose Angebote von Vereinen, Stiftungen und Kleider(tausch)börsen oder via Internet.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.
Ergänzungen
In einigen Sozialhilferichtlinien bezieht sich die Grundausstattung auf ein erstes Kind. Es ist zu empfehlen, die Formulierung für «ein erstes Kind» oder ein «erstgeborenes Kind» wegzulassen. Es ist möglich, dass Eltern bereits Kinder haben, bevor sie Antrag auf wirtschaftliche Hilfe und auf eine Grundausstattung stellen. Daher ist die Formulierung einer einmaligen oder erstmaligen Vergütung oder eine sinngemässe Formulierung zu wählen.