Kostenvergütungen bei Dienstpflicht
Personen, die Militär-, Zivil- oder einen anderen Armeedienst im Auftrag des Bundes leisten, können sich an den Sozialdienst der Armee wenden.
Der Sozialdienst unterstützt bei materiellen und immateriellen Belastungen, die durch die Erfüllung der Militärdienstpflicht entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Beiträge an Mietkosten, Strom, Versicherungen oder die Verpflegung an Wochenenden gewährt werden.
Das Angebot richtet sich an Angehörige der Armee, des Rotkreuzdienstes, des Zivilschutzes sowie des Friedensförderungsdienstes und steht vor, während und nach der Dienstleistung zur Verfügung.
Finanzielle Unterstützungsleistungen sollten nach Möglichkeit vor Dienstantritt mit dem Sozialdienst abgeklärt werden, damit keine Kosten vorfinanziert werden müssen.
Ein Gesuch ist an folgende Stelle zu richten:
Sozialdienst der Armee
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern
+41 800 855 844