Gründe für den Verzicht einer Auflage zur Wohnungssuche
Die Auflage zur Wohnungssuche muss zumutbar sein. Bevor Personen zur Wohnungssuche angehalten werden, sind verschiedene Faktoren abzuklären.
Verzicht auf Wohnungssuche ist möglich aufgrund
medizinischer Gründe, die von der vertrauensärztlichen Fachstelle oder der IV-Stelle bestätigt sind,
sozialer Gründe, z.B. Scheidungsverfahren, Besuchsrechte, Kindesschutz,
finanzieller Gründe, z.B. kurzfristige Unterstützung,
örtlicher Gründe, Verwurzelung an einem Ort, insbesondere bei schulpflichtigen Kindern,
persönlicher Gründe, z.B. Alter, Grösse und Zusammensetzung einer Familie,
anerkannter Verweigerung oder Verzicht einer Wohnungssuche
und wenn der Mietzins bei Aufnahme anerkannt wurde und im Sozialhilfebezug über den Grenzwert steigt, weil sich der Referenzzinssatz erhöht.
Ein Verzicht kann nicht still zur Kenntnis genommen werden. Er ist entweder mit Vereinbarung oder Entscheidung zu regeln und aktenkundig zu dokumentieren.