Art. 8 BV Rechtsgleichheit

Aus dem Prinzip der Menschenwürde leitet sich das Gebot der Gleichbehandlung ab. 

Art. 8 BV Rechtsgleichheit

  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

  2. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

  3. Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

  4. Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

Das Recht auf rechtsgleiche Behandlung ist eng verknüpft mit der Menschenwürde und dem Diskriminierungsverbot. Menschen in vergleichbaren Lebenssituationen sind vergleichbar zu behandeln.

Das bedeutet u.a.:

  • jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich,

  • jeder Mensch ist in vergleichbaren Situationen vergleichbar zu behandeln.

Daraus leitet sich u.a. ab:

  • kein Mensch darf diskriminiert werden,

  • Gleichbehandlungsgrundsatz und Individualgrundsatz dürfen sich nicht widersprechen.

Die Lebenssituationen von Menschen, die Sozialhilfeleistungen beziehen, sind unterschiedlich. Unterstützte Personen müssen darauf vertrauen können, dass die Gleichbehandlung gewährleistet ist. Wenn jeder Mensch, nach Auslegung der Menschenwürde, einzig- und andersartig ist, bestehen keine gleichen Situationen, sondern nur vergleichbare. Das führt zu einem Spannungsfeld, das die Sozialhilfeorgane immer wieder herausfordert. Wie schwierig es ist, das Gleiche respektive Ungleiche zu vergleichen, ist auch in der Auslegung des Gleichbehandlungsgebots erkennbar, das ursprünglich von Friedrich Wilhelm Nietzsche (1844 – 1900), ein deutscher Philosoph, Essayist, Lyriker und Schriftsteller, wie folgt formuliert wurde: «<Den Gleichen Gleiches, den Ungleichen Ungleiches> - das wäre die wahre Rede der Gerechtigkeit: und, was daraus folgt, <Ungleiches niemals gleich machen>.»