Auskunft und Akteneinsicht
Für den Austausch von Informationen und Unterlagen mit Dritten müssen unterstützte Personen eine Vollmacht zur Auskunft und Akteneinsicht erteilen. Diese muss bestimmte Bestandteile enthalten, um wirksam zu sein.
Bestandteile einer Vollmacht
Personalien und Anschrift Vollmachtgeber/-in
Personalien und Anschrift der auskunftsberechtigten Stelle/Person
Personalien und Anschrift der auskunftserteilenden Stelle/Person
Konkrete Bezeichnung der notwenigen Informationen
Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe
Geltungsdauer der Vollmacht
Datum
Unterschrift
URLs
SKOS-RL, Kapitel A.4.1 Abs. 2 (Rechte im Verfahren)
Rechtliches Gehör und Akteneinsicht: