Auskunft und Akteneinsicht

Für den Austausch von Informationen und Unterlagen mit Dritten müssen unterstützte Personen eine Vollmacht zur Auskunft und Akteneinsicht erteilen. Diese muss bestimmte Bestandteile enthalten, um wirksam zu sein.

Bestandteile einer Vollmacht 

  • Personalien und Anschrift Vollmachtgeber/-in

  • Personalien und Anschrift der auskunftsberechtigten Stelle/Person

  • Personalien und Anschrift der auskunftserteilenden Stelle/Person

  • Konkrete Bezeichnung der notwenigen Informationen

  • Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe

  • Geltungsdauer der Vollmacht

  • Datum

  • Unterschrift

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SKOS-Merkblatt 

Arbeitsinstrumente der Sozialhilfe

SKOS-RL, Kapitel A.4.1 Abs. 2

Rechte im Verfahren

SKOS-RL, Kapitel A.4.1 Erläuterungen f

Rechtliches Gehör und Akteneinsicht

SKOS-RL, Kapitel A.4.2 Erläuterungen e

Rechtliches Gehör und Akteneinsicht