Fallführung
Die Art und Form der Fallführung ist ein zentraler Faktor für die zielgerichtete Erfüllung der Aufgaben in der Sozialhilfe.
Sozialhilfeorgane müssen unter anderem festlegen, welche Informationen und Dokumente aktenkundig zu erfassen sind, welche Verfahrensschritte in einem Verlaufsprotokoll (je nach System auch als Aktennotizen oder Falldokumentation bezeichnet) festgehalten werden und wie Informationen sowie Dokumente zu beschriften sind.
Klare Regeln für die Fallführung und die damit verbundenen Aufgaben sind daher unerlässlich. In den folgenden Kapiteln werden entsprechende Vorschläge erläutert.