Fallführung
Die Führung eines Sozialhilfedossiers ist ein wichtiger Faktor für die Zielerreichung der Aufgaben eines Sozialhilfeorgans und unterstützter Personen.
Werden beispielsweise Dokumente übersichtlich abgelegt, sind in einem Verlaufsprotokoll die wesentlichen Verfahrensschritte festgehalten und stehen alle Informationen aktuell für alle involvierten Abteilungen zur Verfügung, kann die Fallführung kontrolliert und störungsfrei auch bei Anwesenheit einer involvierten Person oder bei Fallübergabe an eine neue Fachkraft durchgeführt werden.
Es ist wichtig, dass Regeln für die Fallführung und der mit ihr verbundenen Aufgaben festgelegt werden. In den folgenden Kapiteln sind einige Vorschläge erklärt.