Personen in betreutem Wohnen
Als betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, bei denen nebst Unterkunft und Verpflegung auch ein bestimmtes Mass an Betreuung angeboten wird. Der GBL orientiert sich für Personen in einer Einrichtung (stationär) an den kantonal anerkannten Beiträgen für persönliche Auslagen im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG).
Werden Personen in ihrer eigenen Wohnung betreut, gelten die Regelungen nach Kapitel Personen in begleitetem Wohnen und Hilfe, Pflege, Betreuung zu Hause oder extern.
Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Wohnen und Sozialhilfebezug» abgegeben werden.
Für den Bereich Wohnen und Wohnungssuche sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.