Formen der Hilfen

Die Sozialhilfeorgane setzen verschiedene Formen der Hilfe ein, die in den folgenden Kapiteln näher erläutert werden.

Art, Form und Umfang der Hilfen werden durch die kantonalen Rechtsgrundlagen vorgegeben. 

Die Sozialbehörden verfügen dabei teilweise über einen Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung einzelner Leistungen. So führen einige Sozialhilfestellen im Rahmen der persönlichen Hilfe freiwillig Finanz- und Einkommensverwaltungen durch, während andere bei Bedarf an geeignete Stellen vermitteln. 

Bei Kosten für Freizeitaktivitäten von Kindern verweisen einige Gemeinden auf den im Grundbedarf (GBL) enthaltenen Anteil, andere gewähren zusätzlich situationsbedingte Leistungen.

Im Sozialhilfebezug werden die verschiedenen Hilfen unterschiedlich bezeichnet; diese Begriffe werden in den folgenden Kapiteln erläutert und sind wie folgt bezeichnet:

Persönliche Hilfe

  • Beratung

  • Begleitung

  • Vermittlung

Materielle (= wirtschaftliche, finanzielle) Hilfe

  • Hilfe für Personen in Vollzugsmassnahmen

  • kleine Sozialhilfe (Bsp. Kanton Zürich)

  • Nothilfe

  • Notfallhilfe

  • Regelsozialhilfe

  • Überbrückungshilfe