Formen der Hilfen
Die Sozialhilfeorgane setzen verschiedene Formen der Hilfen ein, die in den folgenden Kapiteln näher erklärt sind.
Über die Art, Form und Umfang der Hilfen geben die kantonalen Rechtsgrundlagen den Rahmen vor. Die Sozialbehörden haben teils einen Ermessensspielraum bei der Festlegung des Umfangs bestimmter Leistungen. Beispielsweise führen einige Sozialhilfestellen im Rahmen der persönlichen Hilfe auch freiwillige Finanz- und Einkommensverwaltungen durch, andere vermitteln bei Bedarf an geeignete Stellen. Einige Gemeinden verweisen bei Kostenanfragen für Freizeitaktivitäten von Kindern auf den im Grundbedarf (GBL) berücksichtigen Beitrag, andere stellen einen zusätzlichen Betrag im Rahmen der situationsbedingten Leistungen bereit.
Im Sozialhilfebezug werden für die verschiedenen Hilfen unterschiedliche Begriffe verwendet. Sie sind in den folgenden Kapiteln näher erklärt.
Persönliche Hilfe
Beratung
Begleitung
- Vermittlung
Materielle (= wirtschaftliche, finanzielle) Hilfe
Hilfe für Personen in Vollzugsmassnahmen
kleine Sozialhilfe
Nothilfe
Notfallhilfe
Regelsozialhilfe
Überbrückungshilfe