Zwischenentscheid
Der Begriff des Zwischenentscheids ist eine rechtliche Qualifikation der Gerichte im Beschwerdeverfahren. Er wird verwendet, wenn zu beurteilen ist, ob eine bestimmte Anordnung selbstständig anfechtbar ist.
Damit soll verhindert werden, dass Gerichte mit Entscheiden befasst werden, die noch keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil für die betroffenen Personen bewirken. Nicht anfechtbare Zwischenentscheide sind lediglich verfahrensleitende Anordnungen.
Die Vollstreckungsverfügung, die ergeht, wenn die betroffene Person nach dem Zwischenentscheid ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, ist aber anfechtbar und daher mit einem Rechtsmittel zu erlassen.
Das Bundesgerichtsgesetz (BGG) definiert den Zwischenentscheid auf Bundesebene wie folgt:
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