Pflege verwandtschaftlicher Beziehungen

Zusätzliche Kosten für die Pflege wichtiger verwandtschaftlicher Beziehungen können vergütet werden, beispielsweise für Eltern mit einem begleiteten Besuchrecht oder anderen Besuchsrechten.

Unterstützte Personen, die Angehörige ausserhalb ihres Wohnorts pflegen, können Fahrkosten vergütet bekommen, sofern die Pflege und Betreuung den Zielen der Sozialhilfe nicht entgegensteht. Personen, die für die Pflege eine Hilflosenentschädigung HILO erhalten, sind unter besonderen Voraussetzungen zu einer Integrationszulage (IZU) berechtigt.

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SKOS-Praxisbeispiel

Begleitetes Besuchrecht: Wer kommt für die Kosten auf?

SKOS-RL, Kapitel C.6.4 Abs. 7 und Erläuterungen b

Besuchrecht