Soziale Sicherheit, Anwendungsbereiche

Die Geschichte der Sozialen Sicherheit in der Schweiz hat ihre Anfänge im 19. Jahrhundert. Ein deutlicher Ausbau des Sicherheitssystems fand ab Mitte des 20. Jahrhunderts statt. 

Das schweizerische System bietet erwerbstätigen sowie nichterwerbstätigen und in der Schweiz wohnhaften Personen eine soziale Sicherheit; sie richtet Sozialleistungen aus. Sozialleistung ist der Überbegriff aller Leistungen, auf die eine Person einen Anspruch hat. Ansprüche ergeben sich, wenn einer Person Leistungen per Gesetz zustehen oder wenn sie Verträge abschliesst.

Der Staat regelt die berufliche Vorsorge in einem 3-Säulen-System

Nebst der beruflichen Vorsorge gibt es weitere Sozialleistungen, die nicht nur den Erwerbsausfall und die Altersvorsorge sichern, sondern auch Menschen in der Schweiz in anderen Lebenssituationen unterstützen, beispielsweise bei Gründung einer Familie oder in Notlagen. 

Ausnahmen gibt es für Personen aus anderen Ländern, deren Sicherheiten beispielsweise mit bilateralen Verträgen und Freizügigkeitsabkommen geregelt sind. 

Die Menschen in der Schweiz können ihre ergänzenden Bedürfnisse unter anderem mit Verträgen in freiwilligen Vorsorgeeinrichtungen und Versicherungen regeln. 

Die Informationsstelle AHV/IV informiert in einer Broschüre, welche Personen vom schweizerischen System der sozialen Sicherheit erfasst sind und welche Sozialleistungen sie erhalten.