Garantien und Sicherheitsleistungen

Garantien und Sicherheitsleistungen für eine Versicherungslösung, ein Heimdepot, Mietzinsdepot-, eine -kaution für eine Mietwohnung oder Anteilscheine für eine Genossenschaftswohnung, die dafür notwendigen Aufnahme- und Einschreibegebühren und die jährliche Grundgebühr gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL); es gelten die Regeln nach Obligationenrecht (OR).

Liegt ein Antrag vor, ist er innert einer angemessenen Frist zu beurteilen. Zunächst sind alle möglichen Leistungsträger abzuklären. Bevor eine Sicherheitsleistung bezahlt wird, ist zu prüfen, ob die betroffene Person noch Anspruch auf Auszahlung einer Kaution aus einem vergangenen Mietverhältnis hat. 

Es ist auch zu prüfen, ob eine Kaution über eine Versicherung möglich ist. Lehnt die Vermieterschaft eine Kaution über eine Versicherung ab, ist vor einer Geldzahlung die Möglichkeit einer Garantieerklärung zu prüfen. 

Wird von der Vermieterschaft ausdrücklich die Hinterlegung einer Geldzahlung verlangt, wird ein solcher Antrag im Einzelfall geprüft. Die Vermieterschaft hat zur Sicherung des Geldbetrags bei einer Bank ein Sparkonto oder Depot einzurichten. Liegen alle Dokumente vor, kann die Geldüberweisung vorgenommen werden.

Vor einer Geldzahlung haben betroffene Personen ihr Einverständnis für das Vorgehen zu erteilen und eine Schuldanerkennung und Rückerstattungsverpflichtung zu unterschreiben; ausgenommen sind in der Regel Heimdepots für Alters- und Pflegeheime. 

Ergänzungen

Ergänzungen

Bekommt eine unterstützte Person aus einem vergangenen Mietverhältnis eine Sicherheitsleistung ausbezahlt und setzt sie diese nicht als Sicherungsmassnahme für eine neue Wohnung ein, ist sie als Einnahme vollständig als liquides Vermögen an die Unterstützungsleistung anzurechnen. 

Einige Sozialbehörden begrenzen die Höhe eines Mietzinsdepots oder die Hinterlegung von Anteilscheinen durch eine maximale Anzahl von Monatsmieten. Nach Art. 257e Abs. 2 OR (Sicherheiten durch den Mieter) darf eine Vermieterschaft maximal 3 Monatsmieten als Sicherheit verlangen. Die Kantone können aber ergänzende Bestimmungen erlassen.

Die Stiftung Edith Maryon in Basel leistet Kautionsbürgschaften für Einwohnerinnen und Einwohner der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Ein Antrag ist via der Webseite möglich.

URLs

URLs

OR (Obligationenrecht)

Webseite Stiftung Edith Maryon, Kantone BS und BL

SKOS-Praxisbeispiel

Wie wird eine rückerstattete Mietkaution angerechnet?

SKOS-RL, Kapitel C.4.3 Abs. 1 und 2

Beginn und Beendigung von Mietverhältnissen

SKOS-RL, Kapitel C.4.3 Erläuterungen a

Sicherheitsleistungen