Persönlichkeitsbildende Massnahmen
Kosten für persönlichkeitsbildende Kurse und weitere Bildungsmassnahmen werden geprüft, sofern sie zur Erhaltung und/oder Förderung der sozialen Kompetenzen beitragen und die positive Entwicklung der unterstützten Person fördern.
Es sind dies Kurse, die betroffenen Personen in der Bewältigung bestimmter Herausforderungen mit ihrem Umfeld hilfreiche Strategien vermitteln. Für ausländische Personen, die für die Bewältigung des Alltags in der Schweiz neue Fertigkeiten lernen müssen, können Kurse zum Leben in der Schweiz hilfreich sein. Dazu gehören der Umgang mit dem Zahlungsmittel, der Ablauf eines Lebensmitteleinkaufs oder die Regeln zu Littering und Umweltschutz. Auch Kurse zur Förderung der Grundkompetenzen im IT-Bereich gehören dazu. IT-Grundkenntnisse müssen gefördert werden, damit unterstützten Personen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in der Schweiz möglich ist.
Beiträge für persönlichkeitsbildende Kurse gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL) nach Kapitel C.6.2 Abs. 3 Skos (Bildung). Zulagen und Zusatzkosten sind möglich.
Liegt ein Antrag vor, ist er innert einer angemessenen Frist zu beurteilen. Zunächst sind alle möglichen Leistungsträger abzuklären.
Es ist hilfreich, vorab abzuklären, welche beruflichen Massnahmen bereits über eine andere Sozialhilfestelle oder über Sozialleistungen eingeleitet wurden und zu welchen Zielen sie geführt haben. Angebote setzen in der Regel Deutschkenntnisse voraus. Vor Einleiten einer Massnahme ist zu prüfen, ob die betroffene Person mit ihren Schreibkompetenzen und Sprachkenntnissen bestehen kann.
Für die Vorbereitung und Durchführung einer Massnahme kann das Koordinationsformular für Integrationsmassnahmen eingesetzt werden sowie das Formular für die Zielvereinbarung.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.
Die Kantone regeln die Kostenentschädigungen an die Gemeinden, die durch Integrationsmassnahmen entstehen. Die Gemeinden müssen ihren Aufwand beim Kanton melden und die Kosten einfordern.
Die Information für unterstützte Personen zu Bildung und Sozialhilfebezug ist im Kapitel Informationen und in der Rubrik Vorlagen A-Z abgelegt.
Die SKOS stelle ein Grundlagenpapier zum Thema Integrationsauftrag, Fokus soziale Integration zur Verfügung.