Personen in einer Schutzmassnahme
Besondere Wohn- und Lebensumstände können eine Anpassung des berücksichtigten Grundbedarfs für den Lebensunterhalt (GBL) rechtfertigen.
Personen, die sich in einer Schutzeinrichtung befinden, beispielsweise in einem Frauenhaus, erhalten den GBL nach Anzahl Personen in der Unterstützungseinheit oder nach den Ansätzen für Personen in besonderen Wohnformen.
Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Grundbedarf (GBL) Sozialhilfebezug» abgegeben werden. Für den Bereich Grundbedarf sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.
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