Rückerstattung und Sicherung von Grundeigentum

Besitzen unterstützte Personen Grundeigentum, kann von ihnen verlangt werden, die Rückerstattung der bezogenen Sozialhilfeleistungen durch eine Grundpfandverschreibung zu sichern. Veräussern sie ihr Grundeigentum, ist die wirtschaftliche Hilfe zurückzuerstatten.

Die Sicherung mittels Grundpfandverschreibung wird in den SKOS-RL ausführlich erläutert.

Für die Errichtung der Grundpfandverschreibung sind die regionalen Notariate (Grundbuchämter) zuständig. Die Verfahren sind kantonal geregelt.

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SKOS-Merkblatt

Liegenschaftsbesitz im In- und Ausland, rechtliche Grundsätze

SKOS-RL, Kapitel E.1.3 Abs. 1 

Grundpfand

SKOS-RL, Kapitel E.1.3, Erläuterungen a Grundpfand Art. 793 ff. ZGB