Rückerstattung und Sicherung von Grundeigentum
Besitzen unterstützte Personen Grundeigentum, kann von ihnen verlangt werden, die Rückerstattung der bezogenen Sozialhilfeleistungen durch eine Grundpfandverschreibung zu sichern. Veräussern sie ihr Grundeigentum, ist die wirtschaftliche Hilfe zurückzuerstatten.
Die Sicherung mittels Grundpfandverschreibung wird in den SKOS-RL ausführlich erläutert.
Für die Errichtung der Grundpfandverschreibung sind die regionalen Notariate (Grundbuchämter) zuständig. Die Verfahren sind kantonal geregelt.
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Liegenschaftsbesitz im In- und Ausland, rechtliche Grundsätze
Grundpfand
SKOS-RL, Kapitel E.1.3, Erläuterungen a Grundpfand Art. 793 ff. ZGB