Die Selbstvorsorge
Das Vermögen der 2. Säule und der Säule 3a wird in der Regel im Zusammenhang mit einem AHV-Vorbezug oder einer ganzen IV-Rente bezogen. Es handelt sich um gebundene Vorsorge.
Personen, die sich über den obligatorischen Schutz hinaus versichern möchten, können dies im Rahmen der freien Selbstvorsorge (Säule 3b) tun.
Im Gegensatz zur Säule 3a ist die Säule 3b nicht an die Pensionierung gebunden; die Auszahlungsbedingungen sind entsprechend flexibler geregelt.
Selbstvorsorge der 3.Säule
Säule 3a = gebundene Selbstvorsorge
Säule 3b = freie Selbstvorsorge