Kostengutsprache
Entscheide in Form einer Kostengutsprache ohne Rechtsmittelschrift werden erlassen, wenn einem Ersuchen vollständig zugestimmt wird und keine Beschwerde zu erwarten ist; vgl. Kapitel Sichernde Massnahmen, Kostengutsprache und Notwendigkeit einer Verfügung.
Alternativ kann sie mit dem Hinweis verbunden werden, dass bei Einwänden innert Frist eine Entscheidung mit Rechtsmittelschrift verlangt werden kann. Damit ist sichergestellt, dass unterstützte Personen ihre Verfahrensrechte wahrnehmen können.
Ist die Kostengutsprache hingegen an Bedingungen geknüpft, deren Nichterfüllung Konsequenzen hat, ist eine Entscheidung mit Rechtsmittelschrift zu erlassen, die auf Pflichten und mögliche Folgen bei Nichterfüllung hinweist.
Beispiele für Kostengutsprachen sind als Vorlagen zu den jeweiligen Themen in den entsprechenden Kapiteln abgelegt und in der Rubrik Vorlagen A–Z zu finden.