Widerruf
Ein Widerruf ist eine Zurücknahme von beispielsweise einer Aussage oder einer Berechtigung. Durch einen Widerruf kann eine rechtskräftige Verfügung aufgehoben werden.
In der Sozialhilfe kommt es u.a. dann zum Widerruf einer Verfügung, wenn für mehrere Monate eine Kostengutsprache erteilt worden ist, die Person, für die sie gilt, aber vor ihrem Ablauf den Wohnort wechselt. Dadurch entfällt der Grund der Kostengutsprache. Ist in der Verfügung nicht erwähnt, dass die Kostengutsprache sie ab Ende einer Sozialhilfeunterstützung endet, muss sie widerrufen werden.
In der Sozialhilfepraxis werden Widerrufe einer Kostengutsprache auch oft einfach mit einem Schreiben erledigt. Diese Form der Eröffnung ist möglich, wenn davon auszugehen ist, dass weder die unterstützte Person noch Dritte, an die eine Kostengutsprache gerichtet wurde, Einwände haben.
Beispiele, die in der Sozialhilfepraxis manchmal vorkommen:
der Grund der Massnahme fällt weg,
die Ziele der Massnahme sind erfüllt,
die unterstützte Person wird nicht mehr unterstützt.