ATSG Sozialversicherungsgesetz
Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) regelt die Grundsätze, Begriffe und Institutionen des Sozialversicherungsrechts und stellt in einigen Artikeln die Koordination mit der Sozialhilfe sicher. Ergänzt wird das ATSG mit der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV).
Einige Artikel, die in der Sozialhilfepraxis oft vorkommen, sind in den folgenden Kapiteln näher erklärt.