Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Personen, die ihre Ausbildung in einem anderen Land abgeschlossen haben, benötigen unter Umständen eine Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation für eine Arbeit in der Schweiz. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI informiert über die Verfahren via seiner Webseite.
Je nach Berufsrichtung sind andere Organisationen für die Prüfung einer Anerkennung (= Gleichwertigkeitsprüfung) zuständig. Die Zuständigkeiten für die Anerkennung in der Schweiz können über die Webseite nach Berufsbranchen gefunden werden.
Ausländische Zertifikate sind in der Regel vor einem Anerkennungsverfahren in die deutsche Sprache zu übersetzen. Für eine Übersetzung werden vom SBFI teils anerkannte Stellen vorgeschlagen oder sie können frei gewählt werden.
Kosten im Zusammenhang mit der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation gehören zu den weiteren situationsbedingten Leistungen (SIL) nach Kapitel C.6.8 Abs. 1 Skos (Weitere SIL); vgl. Kapitel Übersetzungshilfen (auch Dolmetscher). Kosten für Gebühren im Zusammenhang mit einem Anerkennungsverfahren werden vergütet.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.