Junge Erwachsene

Besondere Wohn- und Lebensumstände können eine Anpassung der berücksichtigten Wohnkosten rechtfertigen.

Als junge Erwachsene werden Personen ab ihrem 18. Geburtstag und bis zu ihrem 25. Geburtstag bezeichnet. 

Junge Erwachsene ohne Erstausbildung: Von jungen erwachsenen Personen ohne Erstausbildung wird erwartet, dass sie bei den Eltern wohnen und dass keine Wohnkosten anfallen. Junge Erwachsene erhalten daher nur einen Wohnkostenbeitrag vergütet, wenn die Eltern glaubhaft machen können, dass ihnen die Übernahme der gesamten Wohnkosten nicht zugemutet werden kann. Ein Wohnkostenbeitrag wird gemäss einer Familie anteilig berechnet.

Ist es gerechtfertigt, dass junge Erwachsene aufgrund der Umstände, die ihre soziale und berufliche Integration behindern oder aus anderen nicht zumutbaren Gründen ein Wohnen ausserhalb des elterlichen Haushalts suchen, ist eine kostengünstige Wohngelegenheit zu finanzieren.

Junge Erwachsene in einer Wohngemeinschaft: Ist es gerechtfertigt, dass junge Erwachsene nicht bei den Eltern wohnen, haben sie eine Wohnmöglichkeit in einer familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaft oder in einer Zweckwohngemeinschaft zu suchen. 

Junge Erwachsene in einer Wohnung, anerkannt: Das Führen eines eigenen Haushalts ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt, beispielsweise wenn eine junge erwachsene Person bereits verheiratet ist, eigene Kinder hat oder wenn sie ihren Lebensunterhalt vor Eintritt der Bedürftigkeit durch Arbeit selbständig bestreiten konnte und schon zu diesem Zeitpunkt einen eigenen Haushalt führte oder oder wenn das Wohnen bei den Eltern für die Integration und die berufliche Entwicklung der unterstützten Person nicht zielführend oder das Zusammenleben aus anderen Gründen nicht zumutbar ist.

Wird ausnahmsweise ein eigener Haushalt aus erwähnten Gründen anerkannt, wird der Mietzinsbeitrag nach den geltenden Ansätzen für eine Person ab 25 Jahren berechnet. 

Junge Erwachsene in einer Wohnung, nicht anerkannt: Wird das Führen eines eigenen Haushalts nicht anerkannt, ergeht die Auflage zur Wohnungsuche. 

Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Wohnen und Sozialhilfebezug» abgegeben werden.

Wohnungssuchende erhalten das Formular für den Nachweis der Wohnungssuchbemühungen. 

Für den Bereich Wohnen und Wohnungssuche sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.

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SKOS-Grundlagenpapier 

Junge Erwachsene in der Sozialhilfe

SKOS-Praxisbeispiel

Junge Erwachsene in Ausbildung: Wann bezahlt die Sozialhilfe?

SKOS-Praxisbeispiel

Budget junger Erwachsener im Haushalt der Eltern

SKOS-Praxisbeipiel

Muss sich ein Rekrut an den Haushaltskosten beteiligen?

SKOS-RL, Kapitel C.2 Erläuterungen b

Unterstützungseinheit

SKOS-RL, Kapitel C.4.2 Abs. 4 und 5 

Wohnkosten für junge Erwachsene