Berechnungen, Taggelder und Beitragszeiten
IV-Taggelder setzen sich aus einer Grundentschädigung und gegebenenfalls einem Kindergeld zusammen. Ihre Höhe richtet sich nach den einbezahlten Beiträgen.
Übernimmt die Invalidenversicherung während einer Eingliederungsmassnahme die Mehrkosten, beispielsweise für Unterkunft und Verpflegung vollständig, wird ein entsprechender Abzug vom Taggeld vorgenommen.
Taggelder werden in der Regel monatlich rückwirkend ausbezahlt, da zunächst geprüft wird, ob die betroffene Person die Massnahme tatsächlich absolviert hat. Entsprechend handelt es sich um Leistungen, die mit einem Gesuch um Nachzahlung der IV zu sichern sind.
Die Teilnahme an einer IV-Massnahme zur Abklärung und Eingliederung kann einen Anspruch auf eine Integrationszulage (IZU) begründen.