Anmeldung bei der IV-Stelle, Früherfassung
In Fällen, wo über eine längere Zeit Arbeitsunfähigkeitsatteste vorliegen, ist eine Anmeldung der IV-Früherfassung zu prüfen. Eine Früherfassung soll einer raschen Verschlechterung des Gesundheitszustandes vorbeugen und verhindern, dass Menschen vollständig oder teilweise aus dem Arbeitsprozess ausscheiden.
Die Informationsstelle AHV/IV informiert ausführlich über das Anmeldeverfahren und stellt Anmeldeformulare für Jugendliche und Erwachsene bereit.
Die Anmeldung ist bei der IV-Stelle im jeweiligen Kanton einzureichen.
Bezugsberechtigt sind
Personen, die seit mindestens 30 Tagen arbeitsunfähig sind oder
die innerhalb eines Jahres immer wieder gesundheitsbedingt vom Arbeitsplatz abwesend sind,
Minderjährige ab dem 14. Geburtstag und junge Erwachsene bis zu ihrem 25. Geburtstag, die von Invalidität bedroht sind und die noch keine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben,
arbeitsunfähige und von Arbeitsunfähigkeit bedrohte Personen.
Angebote
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