Anmeldung bei der IV-Stelle, Früherfassung

In Fällen, wo über eine längere Zeit Arbeitsunfähigkeitsatteste vorliegen, ist eine Anmeldung der IV-Früherfassung zu prüfen. Eine Früherfassung soll einer raschen Verschlechterung des Gesundheitszustandes vorbeugen und verhindern, dass Menschen vollständig oder teilweise aus dem Arbeitsprozess ausscheiden.

Die Informationsstelle AHV/IV informiert ausführlich über das Anmeldeverfahren und stellt Anmeldeformulare für Jugendliche und Erwachsene bereit.

Die Anmeldung ist bei der IV-Stelle im jeweiligen Kanton einzureichen.

Bezugsberechtigt sind

  • Personen, die seit mindestens 30 Tagen arbeitsunfähig sind oder

  • die innerhalb eines Jahres immer wieder gesundheitsbedingt vom Arbeitsplatz abwesend sind,

  • Minderjährige ab dem 14. Geburtstag und junge Erwachsene bis zu ihrem 25. Geburtstag, die von Invalidität bedroht sind und die noch keine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben,

  • arbeitsunfähige und von Arbeitsunfähigkeit bedrohte Personen.

Angebote

  • Beratung und Begleitung

  • Berufsberatung

  • Ausbildungskurse

  • Arbeitsvermittlung

  • Anpassung des Arbeitsplatzes

  • sozialberufliche Rehabilitation

  • Beschäftigungsmassnahmen