Änderungen einer Verfügung
Die Verletzung von Verfahrensrechten und -grundsätzen führt in der Regel zur Aufhebung oder Änderung einer Verfügung (Entscheidung/Beschluss); in schweren Fällen kann sie sogar nichtig sein. Eine Änderung der Verfügung ist auch erforderlich, wenn sie in Form oder Inhalt fehlerhaft ist. Dies gilt sowohl bei Verfahrens- oder Rechtsfehlern im Zeitpunkt des Erlasses als auch bei nachträglichen Änderungen, etwa aufgrund neuer Rechtsgrundlagen oder neuer Beweismittel.
Nur geringfügige Mängel können geheilt werden. Sind sie schwerwiegend, kann eine Entscheidung zurückgenommen, widerrufen oder wiedererwägt werden; oder sie wird vom Gericht abgewiesen oder abgelehnt.
Vor einer Änderung ist den betroffenen Personen das rechtliche Gehör zu gewähren, sofern sie nicht zu ihren Gunsten vorgenommen wird und daher nicht die volle Zustimmung vorausgesetzt werden kann.
Über eine Änderung ist formell zu entscheiden; die dafür massgebenden Gründe sind darzulegen. Einzelne Gründe und Möglichkeiten werden in den folgenden Kapiteln näher erläutert.