Änderungen einer Verfügung
Die Verletzung von Verfahrensrechten machen für gewöhnlich die Änderung oder Aufhebung einer Verfügung notwendig, oder die Verfügung ist sogar als nichtig zu erklären. Nur bei geringfügigen Fehlern ist eine Heilung möglich.
Die Änderung einer Verfügung ist auch notwendig, wenn sie in Form und Inhalt fehlerhaft ist. Wenn die Verfügung bereits bei Erlass der Verfügung schwere Verfahrens- oder Rechtsfehler hat oder nachträglich fehlerhaft wird, weil beispielsweise Änderungen aufgrund veränderten Rechtsgrundlagen eintreten oder neue Beweise vorliegen, ist eine Veränderung notwendig.
Treten Veränderungen in einer Verfügung ein, ist den betroffenen Personen vor Eröffnung einer veränderten Entscheids das rechtliche Gehör zu erteilen.
Über eine Veränderung muss formell entscheiden werden. Die Gründe, die dazu Anlass geben, müssen erklärt sein. Einige Gründe und Möglichkeiten sind in den folgenden Kapiteln näher erklärt.