Abklärung und Eingliederung

Anspruchsberechtigt sind versicherte Personen, die an einer Abklärungs- und Eingliederungsmassnahme der Invalidenversicherung teilnehmen. Sie erhalten Taggelder ausbezahlt. Je nach Form und Art der Massnahme, haben sie Anspruch auf Reisekosten, Verpflegung und Vergütung von weiteren Rechnungen.

Die Informationsstelle AHV und IV stellt verschiedene Merkblätter bereit, beispielsweise zur eingliederungsorientierten Beratung (Früherfassung und Frühintervention), zu den beruflichen Eingliederungsmassnahmen und zum Versicherungsschutz während Eingliederungsmassnahmen; vgl. Kapitel Umschulung und Wiedereingliederung.

Bezugsberechtigt sind

  • volljährige Personen,

  • Personen, die vor ihrem 18. Geburtstag in einer Ausbildung sind,

  • Personen in einer erstmaligen beruflichen Ausbildung,

  • Personen, die noch nie einen Erwerb ausgeübt haben,

  • Personen, die invaliditätsbedingte Mehrkosten von mindestens 400 Franken im Jahr ausweisen.

Für einige Ausbildungen gelten spezielle Bestimmungen.