Verfügung auf Ablehnung

Abklärungen können ergeben, dass die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug nicht erfüllt sind. Beispielsweise, weil die antragstellende Person noch genügend eigene Mittel hat, um ihren Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten. Anders als bei einer Verfügung auf Nichteintreten, liegen in einem solchen Fall genügend Informationen und Dokumente für die Beurteilung einer Bedürftigkeit vor, sie besteht aber nicht. Es ist eine Verfügung auf Ablehnung vorzubereiten. 

Empfehlungen zur Ablehnung von Leistungen sind in Kapitel F.3 Skos nachzulesen.

Je nach Grund der Ablehnung, enthält die Verfügung andere Textbausteine