Entbindung von der Schweigepflicht

Für den Informationsaustausch mit Dritten haben unterstütze Personen ihr Einverständnis zu erteilen. Eine Entbindung von der Schweigepflicht muss verschiedene Teile enthalten, damit sie wirksam ist.

Teile einer Entbindung von der Schweigepflicht

  • Personalien/Adressat der vollmachtgebenden Person 

  • Personalien/Adressat der Person, die Informationen weitergibt

  • Personalien/Adressat der Person, die die Information erhält

  • konkrete Angaben über die Informationen, für welche die Schweigepflichtentbindung gilt

  • Hinweis zu den Rechtsgrundlagen (= Gründen, die zum Informationsaustausch berechtigen)

  • Hinweis, ob die Information einmalig oder wiederkehrend ist

  • Dauer der Gültigkeit

  • Datum 

  • Unterschrift

Manche Gemeinden verwenden den in ihren Entbindungserklärungen der lateinische Begriff «vice versa». Das bedeutet, dass nicht nur eine Partei berechtigt ist, Fragen zu stellen und die andere, darauf zu antworten, sondern dass dies auch umgekehrt genauso möglich ist. Es ist zu empfehlen, diese lateinische Bezeichnung wegzulassen, weil sie von den meisten unterstützten Personen nicht verstanden wird. 

Vice versa, auch Viceversa (= lat. umgekehrt) kann in die deutsche Sprache wie folgt übersetzt werden: «und umgekehrt genauso». 

Weitere Vorlagen siehe  Kapitel Vollmacht und Entbindung von der Schweigepflicht und Vorlagen A-Z.