Entbindung von der Schweigepflicht
Für den Informationsaustausch mit Dritten haben unterstütze Personen ihr Einverständnis zu erteilen. Eine Entbindung von der Schweigepflicht muss verschiedene Teile enthalten, damit sie wirksam ist.
Teile einer Entbindung von der Schweigepflicht
Personalien/Adressat der vollmachtgebenden Person
Personalien/Adressat der Person, die Informationen weitergibt
Personalien/Adressat der Person, die die Information erhält
konkrete Angaben über die Informationen, für welche die Schweigepflichtentbindung gilt
Hinweis zu den Rechtsgrundlagen (= Gründen, die zum Informationsaustausch berechtigen)
Hinweis, ob die Information einmalig oder wiederkehrend ist
Dauer der Gültigkeit
Datum
Unterschrift
Manche Gemeinden verwenden den in ihren Entbindungserklärungen der lateinische Begriff «vice versa». Das bedeutet, dass nicht nur eine Partei berechtigt ist, Fragen zu stellen und die andere, darauf zu antworten, sondern dass dies auch umgekehrt genauso möglich ist. Es ist zu empfehlen, diese lateinische Bezeichnung wegzulassen, weil sie von den meisten unterstützten Personen nicht verstanden wird.
Vice versa, auch Viceversa (= lat. umgekehrt) kann in die deutsche Sprache wie folgt übersetzt werden: «und umgekehrt genauso».
Weitere Vorlagen siehe Kapitel Vollmacht und Entbindung von der Schweigepflicht und Vorlagen A-Z.