Verrechnungen von Zulagen (z.B. EFB und IZU)

Nach Kapitel C.6.3 Erläuterungen a Skos (Keine Verrechnung von SIL mit IZU oder EFB) dürfen Unkosten für bezahlte oder unbezahlte Tätigkeiten, die in den Bereich der situationsbedingten Leistungen (SIL) fallen, nicht Einkommensfreibetrag (EFB) und die Integrationszulage (IZU) verrechnet werden.