ALV und AVIG Arbeitslosenversicherung
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) regelt den angemessenen Ersatz durch die Arbeitslosenversicherung bei Erwerbsausfall infolge Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Auch die Bezahlung von Wiedereingliederungsmassnahmen ist geregelt. Ergänzt wird es mit der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIV).
ALV-Leistungen bestehen aus
einem jährlichen Beitrag, der monatlich ausbezahlt wird,
Wiedereingliederungsmassnahmen,
70 Prozent des versicherten Verdienstes für Personen ohne Kinder unter 25 Jahren,
80 Prozent des versicherten Verdienstes für Personen mit Kinder unter 25 Jahren.
Für Arbeitslose ab Alter von 50 Jahren gelten teils andere Regelungen in Bezug auf Anzahl nachzuweisende Beschäftigungsmonate und Anzahl Monate einer Bezugsberechtigung (= Beitragszeit); vgl. Kapitel Massnahmen bei Aussteuerung.
Personen, die ab Alter von 60 Jahren ausgesteuert werden, können Überbrückungsleistungen beantragen.
In der Schweiz gibt es rund 40 Arbeitslosenkassen. Es gibt die öffentliche Arbeitslosenkasse und private Kassen einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisation. Das zuständige Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV gibt Auskunft über die Angebote und Kontaktstellen am Wohnort.