AdopE Adoptionsentschädigung

Personen, die ein Kind unter 4 Jahren adoptieren, haben Anspruch auf 14 Taggelder (= zwei Wochen) Adoptionsentschädigung (AdopE) im ersten Jahr nach Aufnahme. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen vor der Adoption.

Der Anspruch beginnt mit der Aufnahme des Kindes und muss innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Er endet nach Bezug der 14 Taggelder oder spätestens mit dem 4. Altersjahr des Kindes.

Während des zweiwöchigen Urlaubs kann eine Entschädigung beansprucht werden. 

Für Personen aus EU-/EFTA-Staaten gelten besondere Bestimmungen.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV informiert über die Entschädigung bei Adoptionsurlaub.

Für den Antrag auf Adoptionsentschädigung stellt die Informationsstelle AHV/IV u.a. ein Formular und ein Ergänzungsblatt zur Verfügung. 

Die Adoptionsentschädigung ist keine Adoptionszulage

Bezugsberechtigte

  • Arbeitnehmende

  • Selbständigerwerbende

  • Mitarbeitende im Betrieb des Ehegatten, des Konkubinatspartners oder der Familie