Fallübergabe

Fallübergaben kommen in einer Gemeinde vor, aber auch zwischen Gemeinden.

Zieht eine unterstützte Person an einen neuen Wohnort, erkundigt sich die zuständige Fachperson der Sozialhilfe am neuen Wohnort in der Regel über den bisherigen Fallverlauf.  

Liegt das Einverständniserklärung für Auskunft und Akteneinsicht der betroffenen Personen für die Weitergabe von Informationen und Dokumenten vor, werden sie an die neue Wohngemeinde weitergereicht. Für die Weitergabe ist das Koordinationsformular für die Fallübergabe hilfreich.